Zum Hauptinhalt springen

SYSTEM-CARD nach DGUV Grundsatz 308-001

Zusatzausbildung Flurförderzeuge

Diese Schulung ist auf Bediener ausgerichtet, welche gesonderte Flurförderzeuge nutzen. Schubmast-, Hochregal-, Mehrwege-, Teleskop- oder Containerstapler sowie weitere Sonderbauarten zählen nicht zur Frontstaplerausbildung und müssen gesondert geschult werden. In theoretischen sowie praktischen Unterrichtseinheiten qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiter für einen sicheren Umgang.

Inhouse-Schulung anfragen

Schulungsinhalte

THEORIE:

  • rechtliche Grundlagen
  • technische Grundlagen
  • Sicht- und Funktionsprüfung
  • Unfallverhütung
  • Verhaltensregeln
  • Sicherheitsregeln beim Umgang mit Lasten

PRAXIS:

  • Sicht- und Funktionsprüfung
  • Einweisung
  • Fahrübungen
  • Übungen mit Lasten

ABSCHLUSS:

  • Theoretische und praktische Prüfung
  • SYSTEM-CARD, Urkunde, Teilnahmebestätigung

Rechtlich normative Grundlage:

DGUV Vorschrift 68
DGUV Grundsatz 308-001, Ausbildungsstufe 2

 

Hinweise:

Selbstständiges Bedienen unter 18 Jahren mit Ausnahmen zum Zweck berufsbildbezogener Ausbildung unter Aufsicht (Jugendarbeitsschutzgesetzes § 23)

Sie finden keinen passenden Termin?

Hier Inhouse Schulung anfragen.

 

Zeitumfang und Konditionen

1-Tages-Lehrgang mit Vorerfahrung

  • 155,- € zzgl. MwSt. 

2-Tages-Lehrgang ohne Vorerfahrung

  • 277,- € zzgl. MwSt

Schulungsnachweis SYSTEM-CARD, Urkunde, Teilnahmebestätigung

  • 39,- € zzgl. MwSt. 

Inhouse-Schulung anfragen

Häufig gestellte Fragen zum Kurs

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Bediener, die noch keine Kenntnisse im Umgang mit Flurförderzeugen besitzen
  • Bediener, die bereits eine praktische Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen besitzen und noch keine Ausbildung absolviert haben
  • Gewerbliche Mitarbeiter (Monteure etc.), Führungskräfte, Geräteeinweiser, Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte  
  • Die Schulung kann im Rahmen der "Förderung aus dem Vermittlungsbudget", als "Trainingsmaßnahme im Einzelfall" oder als "sonstige weitere Leistung" gefördert werden. Ansprechpartner ist Ihr Sachbearbeiter der jeweiligen Institution.
    • Bundesagentur für Arbeit, JobCenter und ähnliche
  • Die Abwicklung über einen Bildungsgutschein ist jedoch NICHT möglich

Ihre Ansprechpartner