Einweiser für Hubarbeitsbühnen
Die Schulung „Einweiser für Hubarbeitsbühnen“ richtet sich an alle, die gemietete oder eigene Geräte an Mitarbeiter oder Fremdfirmen weitergeben. Hierbei ist es sinnvoll, die Geräte in einem arbeitssicheren Zustand dokumentiert zu übergeben. Durch die entsprechende Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter können Arbeitsunfälle und Geräteschäden vermieden werden.
Rechtlich normative Grundlage:
DGUV R100-500
DGUV Grundsatz 308-008
Schulungsinhalte:
- Definition Einweisung (ordnungsgemäße Geräteübergabe: Übergabecheck / Sicht- und Funktionsprüfung und gerätespezifische Einweisung: Handhabung/Steuerung)
- Rechtliche Aspekte der Einweisung (ArbschG, BetrSichV, Mietvertragsrecht nach BGB, Voraussetzungen für Geräteeinweiser)
- Dokumentation und Methodik der Einweisung (Checklistengeführte Einweisung und Übergabecheck, didaktisches Vorgehen des Einweisers)
- Inhalt und Bedeutung von Bedienungsanleitung und Typenschild
- Sicht- und Funktionsprüfung: Inhalte nach DGUV I 208-019 (BGI 720)
- Antriebseinheit, Hydraulik, Korb, Elektronik, Abstützsysteme, Ausleger
- Technischer Hintergrund (Gerätehauptgruppen/Gerätekategorien, Steuerung, Abstützen/Aufstellung, LMB-Funktionsweise, Sicherheitsschalter und Sensoren, Notauskette, Lochfahrschutz, Pendelachse, Notsteuerung, FI-Schalter)
- Persönliche Schutzausrüstung und Sicherheitsausrüstungen
TEILNAHMEVORAUSSETZUNG:
- Bedienerausweis für Arbeitsbühnen
An wen richtet sich die Einweiser-Schulung?
- Verantwortliche für die Koordination und Ausgabe von Maschinen im Betrieb
Dauer und Preis der Schulung: